AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Hans-Uwe Stolz
Minibar-Deutschland
Schrenker Feld 65

57080 Siegen
Tel.: 0271 - 30315984

Fax: 0271 - 2509579

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

Bei Unternehmern im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht das Widerrufsrecht nicht.

 

§ 1 - Allgemeines

(1) Für sämtliche Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers/Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
(2) Der Verkauf der angebotenen Ware erfolgt ausschließlich an Unternehmer. Kaufangebote von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB lehnen wir ab. Der Besteller/Käufer bestätigt mit Abschicken seiner Bestellung ausdrücklich Unternehmer zu sein und mit der Bestellung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln und dies mit entsprechendem Nachweis zu belegen.

(3) Alle Nebenabreden oder von diesen AGB abweichenden Abreden sowie Änderungen der Auftragsbestätigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Besteller/Käufer im Auftragschreiben zusätzliche Bedingungen oder Auflagen aufnimmt, denen wir nicht ausdrücklich widersprechen oder, dass der Besteller/Käufer seine Einkaufsbedingungen zur Grundlage des Vertrages machen will. Soweit diese im Widerspruch zu unseren AGB stehen, werden sie auch nicht durch unser Schweigen oder vorbehaltlose Ausführung dieses Vertrages Vertragsinhalt.
(4) Der Besteller/Käufer erklärt sich mit seiner Bestellung im Voraus damit einverstanden, dass diese AGB auch für alle weiteren Angebote, Aufträge und Verträge gelten, ohne dass sie jeweils neu vereinbart werden müssen.

§ 2 Angebot

(1) Unsere Angebote sind stets unverbindlich. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden schriftlich bestätigen (Auftragsbestätigung) oder unsere tatsächliche Lieferung oder Leistung zustande erbracht wurde.


§ 3 Lieferumfang

(1) Beschreibungen von Produkten in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen und im Internet-Shop  etc. sind nur annähernd maßgeblich. Abweichungen hinsichtlich Material, Farbe, Gewicht, Abmessung, technischer Gestaltung und ähnliche Merkmale bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand dadurch für den Besteller/Käufer zumutbar bleibt. Maßangaben und ähnliche Merkmale verstehen sich mit den handelsüblichen Toleranzen.

§ 4 Preise

(1) Alle von uns genannten Preise gelten „netto ab Lager“, dass heißt ohne Verpackung,  Versicherung (insbesondere Transportsversicherung), Zölle, Abgaben, Transportkosten und Umsatzsteuer.
(2) Die Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der am Tag der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3) Sind wir zusätzlich mit der Aufstellung bzw. dem Einbau der Liefergegenstände beauftragt, stellen wir auf Anforderung Kundendienstmonteure zu den jeweils gültigen Berechnungssätzen zur Verfügung. Im Übrigen gelten hierfür die Bestimmungen § 10.
(4) Der Kunde verzichtet auf die Rückgabe von Verpackungen und wird diese ordnungsgemäß entsorgen.

§ 5 Lieferung

(1) Teillieferungen sind zulässig.
(2) Angaben zu Lieferzeiten sind für uns unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit der vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der vorgesehenen Frist versandbereit ist und dies dem Kunden mitgeteilt wurde bzw. der Liefergegenstand von uns zum Versand gegeben worden ist. Montageleistungen, auch wenn sie von uns übernommen worden sind, sind nicht innerhalb der Lieferfristen auszuführen, außer dies wäre ausdrücklich von uns bestätigt. Die Einhaltung jeder Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen des Käufers, gewerbliche Endabnehmer voraus.
(3) Liefer- und Leistungsverzögerungen und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung erschweren oder unmöglich machen, wozu auch nachträgliche eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmittel, behördliche Anordnungen, usw. gehören, haben wir nicht zu vertreten. Wegen derartiger Ereignisse sind wir berechtigt, die Lieferung oder Leistung um entsprechende Dauer und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Die abgegebene Erklärung unserer Vorlieferanten oder eines Unterlieferers gilt als ausreichender Beweis dafür, dass wir an der Lieferung oder Leistung gehindert sind.
(4) Aus der Überschreitung vereinbarter Lieferzeiten, die wir zu vertreten haben, stehen unserem Kunden, gewerbliche Endabnehmer folgende Ansprüche zu:
a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur im Fall unseres Verzuges und angemessener schriftlicher Nachfristsetzung mit ausdrücklicher Androhung der Ablehnung der Leistung nach Ablauf der Nachfrist möglich.
b) Im Falle unseres Verzuges kann eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges insgesamt höchstens 5 % des Rechnungswertes ohne Mehrwertsteuer und Transportversicherung der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistung verlangt werden. Darüber hinausgehende Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen, außer wir würden im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen zwingend haften.
(5) Die Gefahr geht spätestens bei Verladung auf den Kunden über. Unterbleibt die Ablieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr mit Versandbereitschaft über. In diesen Fällen wird die versandbereite Ware für Rechnung und Gefahr des Kunden auf Lager genommen. Die Fälligkeit der Rechnung wird dadurch nicht berührt.
(6) Der Empfänger hat Transportschäden jeder Art unverzüglich bei uns anzuzeigen. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden abgeschlossen. Im Falle eines durch Transportversicherung abgedeckten Transportschadens haben wir das Wahlrecht, entweder die Versicherungssumme entgegenzunehmen und Ersatz zu liefern oder Zahlung des Kaufpreises von dem Kunden gegen Abtretung der Versicherungssumme zu verlangen.
(7) Bei Abnahmeverzug des Besteller/Käufer steht uns nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist neben den gesetzlichen Bestimmungen das Recht zu, entweder die Durchführung des Auftrages oder Schadensersatz in Höhe von 30% des Nettoauftragswertes zu verlangen, es sei denn, der Besteller/Käufer weist nach, dass nur ein wesentlich geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens bleibt vorbehalten, dies gilt insbesondere auch bei Spezialanfertigungen.
(8) Die Wahl der Versandart bleibt mangels anders lautender Vereinbarung uns überlassen. Wir haften nicht für Personen- oder Sachschäden, die durch unsere Fahrzeuge oder Fahrer im Zusammenhang mit der Anlieferung verursacht werden, es sei denn, dass es sich um vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden handelt. (9) Lieferbedingung: Die Kostenpauschalen haben Geltung für Lieferungen innerhalb Deutschlands, ohne Inseln und Bergstationen. Zusätzliche Lieferkosten für EU- oder Drittländer werden individuell mit unseren Kunden vereinbart. Bei Vorkasserechnungen in Länder außerhalb Deutschlands übernimmt der Auftraggeber zusätzliche Bankgebühren. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich frei Bordsteinkante. Eventuelle zusätzliche Kosten für den Eintransport auf Grundstücke und in Gebäude gehen zu Lasten des Empfängers. Sofern die Zufahrt zu dem angegebenen Gebäude durch beengte Straßenverhältnisse oder zeitliche Zufahrtsbeschränkungen erschwert wird, hat der Empfänger die daraus entstehenden Mehrkosten zu tragen. Der Empfänger hat die Ware bei Empfang auszupacken und zu überprüfen. Transportschäden sind sofort auf den Frachtpapieren zu vermerken und vom Zusteller bestätigen zu lassen. Spätere Reklamationen aufgrund von Transportschäden können wir leider nicht anerkennen.

§ 6 Gewährleistung

(1) Der Kunde, ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort zu überprüfen. Dabei festgestellte offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind - unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung - sofort nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Käufer hat uns Gelegenheit zu geben, uns von dem Mangel zu überzeugen. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme ist die Rüge von Mängeln, die bei der Abnahme feststellbar sind, ausgeschlossen. Bei gewerblichen Endverbrauchern entfällt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.
(2) Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen bei Neuprodukten ab Gefahrübergang betragen bei gewerblicher oder auch teilweiser gewerblicher Nutzung 12 Monate. Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert, löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist aus.
Die Gewährleistung bei gebrauchten Produkten ab Gefahrenübergang wird bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung ausgeschlossen.
(3) Im Gewährleistungsfall leisten wir in Absprache mit dem Hersteller Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Insoweit erforderliche Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, die dadurch entstehen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, sind von uns nicht zwingend zu ersetzen.

(4) Ergibt sich bei einer im Rahmen der Mängelrüge durchgeführten Prüfung der Ware, dass die Mängelrüge zu Unrecht erfolgt ist, sind wir berechtigt, eine verkehrsübliche Vergütung für die Prüfung der Ware sowie die Kosten für den Versand zu berechnen.
(5) Unsere Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, unsachgemäßer Verwendung und Lagerung, fehlerhaftem Einbau ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder infolge sonstiger Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Durch vom Besteller/Käufer oder Dritten ohne unsere Zustimmung vorgenommene Instandsetzungsarbeiten oder sonstige Eingriffe wird jede Gewährleistung von uns ausgeschlossen.

§ 7 Zahlungen

(1) Falls nichts anderes schriftlich vereinbart oder von uns schriftlich bestätigt ist, haben alle Zahlungen per Vorkasse, Bankabbuchung oder bankbestätigtem Scheck zu erfolgen. Nach besonderer Absprache ist auch die Zahlung per Nachnahme möglich.
(2) Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden, Zahlungen zunächst auf etwa bestehende ältere Restschulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
(3) Eine Zahlung ist erst erfolgt, wenn wir über den Betrag bedingungslos verfügen können. Im Falle von Schecks erst dann, wenn der Scheck ohne Vorbehalt eingelöst ist.
(4) Im Falle eines Zahlungsverzugs berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 1,5% pro Monat, mindestens jedoch die von uns zu zahlenden Kontokorrentzinsen.
(5) Zurückbehaltungsrechte des Besteller/Käufer sowie Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen sind ausgeschlossen.
(6) Zahlungen aus dem Ausland (EU als auch Drittländern) haben für den Empfänger  lastenfrei ohne jeden Abzug von Bankgebühren und Courtagen zu erfolgen. Sämtliche anfallenden Kosten für Auslandszahlungsverkehr sind vom Auftraggeber zu tragen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen unseren Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns folgende Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma. Verarbeitung oder Umbildung im Bereich des Kunden erfolgen stets für uns als Hersteller jedoch ohne Verpflichtung. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-Eigentum unseres Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an denen uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgendem als Vorbehaltsware bezeichnet.
(3) Unser Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, wenn er mit seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt vereinbart und solange er nicht uns gegenüber im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde hiermit sicherungshalber an uns in vollemUmfang ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung wird der Kunde die Abtretung offen legen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises gestattet der Wiederverkäufer der Verkäuferin oder Beauftragter das Betreten des Ausstellungsraumes des jeweiligen Liefergegenstandes. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen Waren weiterveräußert, so wird uns die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren abgetreten. Bei der Weiterveräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile haben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil der Forderung abgetreten.
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.
(5) Sollten wir dem so genannten Scheck-Wechselverfahren zugestimmt haben, dann sind unsere Forderungen erst erfüllt, wenn auch der Wechsel eingelöst und einschließlich Nebenkosten vollständig bezahlt ist.
(6) Ist der Käufer oder Besteller mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug oder mit einer Teilzahlung in Rückstand geraten, dann sind wir berechtigt, sofort die gelieferte Ware, auch soweit sie mit Grund oder Gebäude fest verbunden ist, beim Käufer oder Besteller abzuholen. Der Käufer oder Besteller gestattet uns insoweit die im Eigentum oder im Besitz des Käufers oder Bestellers stehenden Räumlichkeiten und Grundstücke oder Grundstücksteile zu betreten. Schäden, die infolge des Abtransportes oder der Demontage an Grundstück und Räumlichkeiten sowie Gebäuden und Gebäudeteilen entstehen, haben wir nicht zu erstatten.

§ 9 Schadensersatzansprüche der Verkäufer(in)

Falls wir ausdrücklich in die Aufhebung eines verbindlich erteilten Auftrages einwilligen, hat der Kunde 20 % der Auftragssumme an uns zu zahlen, auch wenn wir dies bei der Aufhebung nicht ausdrücklich wiederholen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde den Vertrag nicht erfüllt und bei Rücktritt. Ist der Lieferungsgegenstand ausgeliefert, erhöht sich der Pauschalbetrag um die Kosten des Hin- und Rücktransportes sowie die Kosten der Aufarbeitung. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist damit nicht ausgeschlossen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 10 Allgemeine Haftungsbegrenzung

(1) Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht leitender Erfüllungsgehilfen haften wir jedoch nur, wenn sie eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzen.
(2) Beschränkt ist die Haftung in jedem Fall auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens, maximal jedoch auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Bei Verzugshaftung ist die Haftungssumme auf 5% des Auftragswertes beschränkt.
(3) Haftung wird nur insoweit übernommen, wie unser Vorlieferant haftet.

(4) Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren mit Ablauf eines Jahres, sofern nicht das Gesetz eine längere Verjährungsfrist vorschreibt oder vorsätzliches Handeln gegeben ist.

§ 11 Kundendienst

(1) Bei Reparaturen und Wartungsarbeiten können wir nach Absprache mit dem Kunden den Kundendienst nach Maßgabe der jeweils geltenden Berechnungssätze zur Verfügung stellen.
(2) Kundendienstmonteure sind nicht berechtigt, Garantiezusagen und andere die Verkäuferin verpflichtende Erklärungen abzugeben.

§ 12 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame oder unvollständige Bestimmung wird durch eine solche Regel ersetzt, die dem Sinn und Zweck der gewünschten Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommen.
(3) Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch und insbesondere für Aufhebung oder Änderung dieser Schriftformklausel. Soweit die Einhaltung der Schriftform erforderlich ist, genügt auch die Übermittlung per Telefax. Eine elektronische Datenübermittlung (E-mail) ist nur ausreichend, sofern diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist.
(4) Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist die in der Auftragsbestätigung benannte Betriebsstätte. Soll die Versendung nach den Vereinbarungen der Parteien von dem Werk eines Dritten aus erfolgen, ist dieses Werk der Erfüllungsort.

(5) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist Siegen. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

 

Versand- und Verpackungskosten:

B-Ware:  €  10,90 zzgl. Mwst, einschließlich Porto- und Verpackung innerhalb Deutschland (Festland)

gebrauchte Geräte: € 10,90 zzgl. Mwst., einschließlich Porto und Verpackung innerhalb Deutschland (Festland)